Gewerbeanmeldung
Hamburg




Gewerbeanmeldung in
Hamburg – so beantragen
Sie Ihren Gewerbeschein
Hamburg ist ein beliebter Standort für die
Existenzgründung. Wer sich in der Hansestadt
selbstständig machen will, der muss sein
Gewerbe beim zuständigen Bezirksamt
anmelden. Der Gewerbeschein kann auch für
die Anmeldung eines Kleingewerbes oder Nebenjobs notwendig sein.
Wir haben die wichtigsten Fragen zur
Gewerbeanmeldung in Hamburg für Sie
beantwortet.

Wer muss in Hamburg einen
Gewerbeschein beantragen?
In §14 der Gewerbeordnung ist festgesetzt,
dass jeder mit der Absicht zur
Gewinnerzielung ein Gewerbe anmelden
muss. Eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung
besteht ebenfalls für Nebengewerbe.
Hamburg bietet Gründern zahlreiche
Förderungsoptionen und eine sehr gute
Infrastruktur, weshalb die Stadt ein
attraktiver Standort ist, um ein Gewerbe
anzumelden.

Wo melde ich mein Gewerbe
in Hamburg an?
Die Anmeldung des Gewerbes erfolgt in
Hamburg in der Regel beim zuständigen
Bezirksamt. Ein traditionelles Gewerbeamt gibt
es in vielen deutschen Großstädten wie auch
Hamburg nicht mehr. Die Gewerbeanmeldung
ist daher beim Bezirksamt des Stadtteils
vorzunehmen, in dem Ihre Gewerbeanschrift
liegt. Wir haben alle Bezirksämter Hamburgs für
Sie im Überblick:
- Bezirksamt Altona
- Bezirksamt Bergedorf
- Bezirksamt Elmsbüttel
- Bezirksamt Hamburg-Mitte
- Bezirksamt Hamburg-Nord
- Bezirksamt Harburg
- Bezirksamt Wandsbek
In Hamburg besteht zusätzlich die Möglichkeit,
ein Gewerbe bei der Hamburger
Handelskammer anzumelden.

Wie kann ich mein Gewerbe
in Hamburg anmelden?
Die Gewerbeanmeldung in Hamburg können
sie persönlich, schriftlich oder online
vornehmen. Die persönliche
Gewerbeanmeldung erfolgt beim zu-
ständigen Bezirksamt zu dessen Öffnungszeiten.
Wenn Sie Ihren Gewerbeschein schriftlich
beantragen möchten, können Sie das
Formular per Post oder Fax einreichen.
Online können Sie Ihr Gewerbe in Hamburg
unter https://serviceportal.hamburg.de/
HamburgGateway/Service/Entry/GWR
anmelden.

Wann muss ich die
Gewerbeanmeldung
vornehmen?
In Hamburg muss Ihr Gewerbe bereits zum
Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme
angemeldet werden. Bei einer verspäteten
oder unterlassenen Gewerbeanmeldung kann
es zur Verhängung von Bußgeldern kommen.
Eine rückwirkende Anmeldung ist allerdings
unter Umständen auch möglich.

Welche Unterlagen sind für
die Gewerbeanmeldung in
Hamburg nötig?
In den meisten Fällen reichen für die
Gewerbeanmeldung in Hamburg der
Personalausweis sowie eine
Meldebescheinigung aus. Prüfen Sie
dennoch vorab, ob Sie zum Beispiel eine
Gewerbeerlaubnis brauchen. Auch
weiterführende Dokumente können je
nach Branche für die Gewerbeanmeldung
erforderlich sein.
Bei der Anmeldung von
Kapitalgesellschaften oder einer oHG muss
außerdem ein Handelsregistereintrag
nachgewiesen werden. Wenn Sie unsicher
sind, welche Unterlagen Sie benötigen,
können Sie auch den Service der
Hamburger Handelskammer nutzen.

Wie hoch sind die Kosten
für eine Gewerbeanmeldung
in Hamburg?
Die Gewerbeanmeldung in Hamburg kostet
in der Regel 20 Euro. Personengesellschaften
zahlen hierbei 20 Euro pro Person. Es können
je nach Art des Gewerbes auch weitere Kosten
anfallen.
