Gewerbeanmeldung
Hamburg

Gewerbeanmeldung in
Hamburg – so beantragen
Sie Ihren Gewerbeschein

Hamburg ist ein beliebter Standort für die
Existenzgründung. Wer sich in der Hansestadt
selbstständig machen will, der muss sein
Gewerbe beim zuständigen Bezirksamt
anmelden.
Der Gewerbeschein kann auch für
die Anmeldung eines Kleingewerbes
oder Nebenjobs notwendig sein.

Wir haben die wichtigsten Fragen zur
Gewerbeanmeldung in Hamburg für Sie
beantwortet.

Wer muss in Hamburg einen
Gewerbeschein beantragen?

In §14 der Gewerbeordnung ist festgesetzt,
dass jeder mit der Absicht zur
Gewinnerzielung ein Gewerbe anmelden
muss.
Eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung
besteht ebenfalls für Nebengewerbe.
Hamburg bietet Gründern zahlreiche
Förderungsoptionen und eine sehr gute
Infrastruktur
, weshalb die Stadt ein
attraktiver Standort ist, um ein Gewerbe
anzumelden.

Wo melde ich mein Gewerbe
in Hamburg an?

Die Anmeldung des Gewerbes erfolgt in
Hamburg in der Regel beim zuständigen
Bezirksamt. Ein traditionelles Gewerbeamt gibt
es in vielen deutschen Großstädten wie auch
Hamburg nicht mehr. Die Gewerbeanmeldung
ist daher beim Bezirksamt des Stadtteils
vorzunehmen, in dem Ihre Gewerbeanschrift
liegt. Wir haben alle Bezirksämter Hamburgs für
Sie im Überblick:

  • Bezirksamt Altona
  • Bezirksamt Bergedorf
  • Bezirksamt Elmsbüttel
  • Bezirksamt Hamburg-Mitte
  • Bezirksamt Hamburg-Nord
  • Bezirksamt Harburg
  • Bezirksamt Wandsbek

In Hamburg besteht zusätzlich die Möglichkeit,
ein Gewerbe bei der Hamburger
Handelskammer anzumelden.

Wie kann ich mein Gewerbe
in Hamburg anmelden?

Die Gewerbeanmeldung in Hamburg können
sie persönlich, schriftlich oder online
vornehmen. Die persönliche
Gewerbeanmeldung erfolgt beim zu-
ständigen Bezirksamt
zu dessen Öffnungszeiten.
Wenn Sie Ihren Gewerbeschein schriftlich
beantragen
möchten, können Sie das
Formular per Post oder Fax einreichen.

Online können Sie Ihr Gewerbe in Hamburg
unter https://serviceportal.hamburg.de/
HamburgGateway/Service/Entry/GWR

anmelden.

Wann muss ich die
Gewerbeanmeldung
vornehmen?

In Hamburg muss Ihr Gewerbe bereits zum
Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme

angemeldet werden. Bei einer verspäteten
oder unterlassenen Gewerbeanmeldung kann
es zur Verhängung von Bußgeldern kommen.
Eine rückwirkende Anmeldung ist allerdings
unter Umständen auch möglich.

Welche Unterlagen sind für
die Gewerbeanmeldung in
Hamburg nötig?

In den meisten Fällen reichen für die
Gewerbeanmeldung in Hamburg der
Personalausweis sowie eine
Meldebescheinigung aus. Prüfen Sie
dennoch vorab, ob Sie zum Beispiel eine
Gewerbeerlaubnis brauchen. Auch
weiterführende Dokumente können je
nach Branche für die Gewerbeanmeldung
erforderlich sein.

Bei der Anmeldung von
Kapitalgesellschaften oder einer oHG muss
außerdem ein Handelsregistereintrag
nachgewiesen
werden. Wenn Sie unsicher
sind, welche Unterlagen Sie benötigen,
können Sie auch den Service der
Hamburger Handelskammer nutzen.

Wie hoch sind die Kosten
für eine Gewerbeanmeldung
in Hamburg?

Die Gewerbeanmeldung in Hamburg kostet
in der Regel 20 Euro. Personengesellschaften
zahlen hierbei 20 Euro pro Person. Es können
je nach Art des Gewerbes auch weitere Kosten
anfallen.

Gewerbeanmeldung
online ausfüllen

Spar Dir den Weg zum Gewerbeamt

Wann startest Du mit
Deinem Gewerbe?

Am besten ist es, wenn Dein Gewerbe gleichzeitig mit dem Start Deiner Tätigkeit angemeldet wird. Hast Du bereits vorher angefangen — ohne Gewerbeanmeldung —, kann ein Verwarngeld erhoben werden.

Wie startest Du mit
Deinem Gewerbe?

Nebenberuflich kann zum Beispiel zutreffen, wenn Du Dein Gewerbe in der Elternzeit gründest oder Du nur nach Feierabend und am Wochenende arbeitest.

Hauptberuflich bedeutet, dass das Einkommen aus der Tätigkeit mehr als die Hälfte Deines Gesamteinkommens ausmacht.

Hast Du Angestellte beim
Start Deines Gewerbes?

  • Wie viele Angestellte
    hast Du?

Arbeiten außer Dir noch weitere Personen in Deinem Betrieb? Dazu zählen auch Aushilfen, Ehe- oder Lebenspartner.

Welche Rechtsform hat
Dein Gewerbe?

  • Bist Du im Handelsregister eingetragen?

  • Register-Eintrag (Erklärung> Daten Ihres Eintrags im
    Vereins-, Genossenschafts-,
    Stiftungs- oder
    Handelsregister.
    ):

Wenn Du keine Rechtsform angemeldet hast, führst Du ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen. Dies ist der mit Abstand häufigste Fall bei Gewerbeanmeldungen.

Falls Dein Unternehmen eine andere Rechtsform hat als die oben aufgeführten, kannst Du unseren Service aktuell leider nicht nutzen. Wir arbeiten daran, ihn für weitere Gesellschaftsformen auszubauen.

Was ist der Anlass für Deine
Gewerbeanmeldung?

  • Frühere Firmenadresse (falls von der aktuellen abweichend)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

  • Früherer Firmenname / ehemalige(r) Gewerbetreibende(r)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

  • Früherer Firmenname / ehemalige(r) Gewerbetreibende(r)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

  • Früherer Firmenname / ehemalige(r) Gewerbetreibende(r)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

  • Name des früheren Gewerbetreibenden

    Weitere Gesellschafter? Hier klicken für weitere Eingabefelder.


    Früherer Firmenname / ehemalige(r) Gewerbetreibende(r)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

Handelt es sich bei Deiner Firma nicht um eine Neugründung, musst Du im nächsten Schritt noch Infos zum bestehenden Gewerbe, zu früheren Gewerbetreibenden oder Firmennamen eintragen.

Was beschreibt die Art Deines Betriebs am besten?

Bei Art des Betriebes ist der Schwerpunkt Deiner Tätigkeit gemeint.

Welche gewerbliche(n)
Tätigkeit(en) wirst Du ausführen?

Beschreibe Deine geplante Tätigkeit möglichst genau und fasse Dich nicht zu eng, um nicht etwaige künftige Ergänzungen in geringem Umfang auszuschließen; vermeide allgemeine Angaben.

Gut: „Verkauf von Speisen und Getränken“. Schlecht: „Verkauf von Schinken und Bier“.
Gut: „Großhandel mit Elektrowaren“. Schlecht: „Handel mit Waren aller Art“.

Bei mehreren Nennungen: Was ist der Schwerpunkt Deiner Tätigkeiten?

Brauchst Du eine Erlaubnis
für Deine Branche?

  • Bitte gib Details zu Deiner Erlaubnis an:

  • Bitte gib Details zu Deiner Handwerks-
    karte an:

Eine Erlaubnis benötigt man z.B. als Apotheker, Makler, für die Beförderung von Personen oder als Sicherheitsdienst.

Falls Du noch eine Erlaubnis benötigst, diese aber noch nicht hast, kannst Du sie nachreichen.

Fast geschafft!

Jetzt fehlen nur noch Deine
persönlichen Daten!

Name

Kontaktdaten


Das Gewerbeamt benötigte Deine privaten Daten für das Gewerberegister.

Geburtsdatum

Geburtsort und -land

Staatsangehörigkeit

Geschlecht


Alle Daten werden auch ans Finanzamt, Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer, Handelsregistergericht, die zuständige Berufsgenossenschaft und das statistische Landesamt weitergeleitet.

Um welche Art von Gewerbe
handelt es sich?

Wenn Du nur an einem Ort arbeitest oder nur ein Ladenlokal betreibst, ist „Hauptniederlassung“ die richtige Antwort.

Ist Deine Privat-Adresse auch die Adresse Deines Büros / Betriebs?

  • Kontaktdaten

    Vertretungsberechtigte Person/Betriebsleiter

Egal ob Haupt-, Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle, Klein- oder Einzelunternehmer – wenn Deine Büro-Adresse nicht Deiner privaten Adresse entspricht, musst Du hier die abweichende Adresse eintragen.

Liegt eine Beteiligung der
öffentlichen Hand vor?

Eine Beteiligung der öffentlichen Hand liegt vor, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, an dem Bund, Länder oder Gemeinden Kapitalanteile unmittelbar oder mittelbar halten oder bei dem Bund, Länder oder Gemeinden Stimmen im Verwaltungs-/Führungsorgan des Unternehmens innehaben.

Vielen Dank!
Deine Gewerbeanmeldung
wird jetzt erstellt …

Du erhältst in wenigen Sekunden eine E-Mail mit der ausgefüllten Gewerbeanmeldung als PDF im Anhang.

Fertig!

An welche E-Mail-Adresse dürfen
wir Dir das fertig ausgefüllte
Dokument schicken?



Du erhältst eine E-Mail mit dem fertig ausgefüllten Antrag. Diesen musst Du nur noch ausdrucken, unterschreiben und an Dein örtliches Gewerbeamt senden.

Vielen Dank

Wir senden Dir jetzt die
ausgefüllte Gewerbeanmeldung
als PDF per E-Mail zu.

  • Einfach ausdrucken und ans
    Gewerbeamt schicken
  • nach dem Gewerbeamt meldet
    sich das Finanzamt bei Dir

Nach dem Gewerbeamt kommt das
Finanzamt ... bist Du bereit?

Sobald Du Dein Gewerbe
angemeldet hast, meldet sich
automatisch das Finanzamt bei Dir!


Darum ist es sehr wichtig, dass Du
berufliche & private Finanzen von
Anfang an sauber trennst und eine
ordentliche Buchhaltung vorweist.

Wir empfehlen Dir hierfür die
Online-Buchhaltung Lexware Office:


  • Einfach zu bedienen
  • TÜV-geprüft & rechtssicher
  • 30-facher Testsieger

Möchtest Du per
E-Mail einen 30-Tage
Testzugang erhalten?

Gutscheine sichern

Du erhältst eine E-Mail mit dem
Zugangslink. Der Test ist 100 %
kostenlos und läuft automatisch aus.

Dürfen wir Dir einen kostenlosen
Zugang
zu Lexware Office schicken?

30 Tage-Test endet automatisch.



Vielen Dank!